Arbeitsmedizin für Unternehmen
Arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Unser Arbeitsmedizinischer Dienst bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit einer umfassenden arbeitsmedizinischen Betreuung.
Unsere arbeitsmedizinischen Dienstleistungen sind umfassend und beinhalten die
- Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß gesetzlicher Anforderungen
- Eignungsuntersuchungen
- Impfungen
- Beratungen zum Mutterschutzgesetz
- Verkehrsmedizinische Eignungen
- Betriebliches Eingliderungsmanagement (BEM)
- Reisemedizin
- Bewertung der Arbeitsbedingungen
- Unterstützung beim Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in Ihrem Unternehmen
- Planung, Durchführung und Begleitung von Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
- Beratung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen
- Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter
Mit unserem arbeitsmedizinischen Dienst können Betriebe und Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und langfristig von gesunden und motivierten Mitarbeitern profitieren. Es ist daher sinnvoll, in die Gesundheit von Mitarbeitern zu investieren und dazu eine arbeitsmedizinische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Anforderungen der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) könen Sie als Unternehmer und Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens durch die Beauftragung unseres arbeitsmedizinischen Dienstes gewährleisten.
Anfragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch uns nimmt das Direktionssekretariat entgegen:
Thu Hai Pham, M.Sc.
+49 381/494-9951
+49 381/494-9952
thuhai.pham@med.uni-rostock.de