Arbeitsmedizin für die UMR
Betriebsärztlicher Dienst (BÄD)
Das Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin integriert den Betriebsärztlichen Dienst. Er nimmt alle betriebsärztlichen Aufgaben und personalärztliche Funktion der Universitätsmedizin Rostock wahr. Der Betriebsärztliche Dienst unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Arbeitsmedizinische Leistungen für die Universitätsmedizin Rostock (UMR) und deren Tochtergesellschaften:
- Beratung hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutz, einschließlich Impfungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Mitarbeit bei Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
- Mitwirkung bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
- Beratung von Schwangeren und deren Vorgesetzten bezüglich der Einhaltung des Mutterschutzgesetzes
- Beratung bei Wiedereingliederung nach längerer Krankheit im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Personalärztlicher Service für die Universitätsmedizin Rostock und deren Tochtergesellschaften:
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Ärztliches Team
Dr. med. S. Kreuzfeld, Oberärztin, Leiterin Arbeitsmedizinische Ambulanz, bestellte Betriebsärztin der UMR
Dr. med. B. Emmert, bestellte Betriebsärztin der UMR
Dr. med. A. Popp, bestellte Betriebsärztin der UMR
Isabel J. Rapp, Weiterbildungsärztin (Betriebsärztlicher Dienst UMR, Arbeitsmedizinische Ambulanz)
Dr. med. J.-M. Kittner, Weiterbildungsärztin (Betriebsärztlicher Dienst UMR, Arbeitsmedizinische Ambulanz)
Dr. med. L.-O. Jauch, Weiterbildungsarzt (Betriebsärztlicher Dienst UMR, Arbeitsmedizinische Ambulanz)
Betriebsärztliche Sprechstunde
Montag 07:30 - 11:30
13:30 - 15:30
Dienstag - Donnerstag 07:30 - 13:00
13:30 - 15:30
Freitag 07:30 - 13:00
13:30 - 14:30
+49 381/494-9973
+49 381/494-9974
betriebsarzt{bei}med.uni-rostock.de
Standort:
Trotzenburger Weg 15 (2.OG), 18057 Rostock
Informationen für Studierende (HM, ZM, MBT)
Informationen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen im BÄD:
Pflichtvorsorgen für Studierende nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind erforderlich:
- in der Vorklinik (1.Semester) und dann alle 3 Jahre
- während des gesamten Studiums muss eine gültige Vorsorgebescheinigung vorliegen
Das Studiendekanat informiert Sie rechtzeitig, wann entsprechende Zeitkontingente für arbeitsmedizinische Vorsorgen freigehalten werden. Terminabsprachen mit dem BÄD sind rechtzeitig und ausdrücklich erwünscht.
Bitte angeben und mitbringen:
- Jahresangabe Ihres Studienbeginns
- Personalausweis sowie alle Impfunterlagen (inklusive alte Impfpässe)
- wenn vorhanden vorangegangene arbeitsmedizinische Vorsorge (Bitte Gültigkeitsdauer prüfen!)
Laborergebnisse und die Vorsorgebescheinigung können in Kopie erhalten werden. Entweder bringen Sie zum vereinbarten Termin einen ausreichend frankierten und großen Briefumschlag mit oder holen sich die Unterlagen nach Absprache mit dem Assistenzpersonal vor Ort ab.
+49 381/494-9955
+49 381/494-9952
sandra.engel@med.uni-rostock.de
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